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04.09.2015

Sie können es nicht lassen ...

Heute hat der Böse Wolf wieder einmal Bauklötze gestaunt. Er hat sich heftig verwundert die Augen gerieben, denn in seiner Post war ein Brief von der Staatsanwaltschaft Linz. Er wurde benachrichtigt, dass ein Verfahren gegen ihn eingestellt worden ist. Das Verwunderliche daran war, dass er von diesem Verfahren gar nichts gewusst hat!

Sowohl die Safe the Planet AG in Amriswil in der Schweiz als auch die Rosch Innovations Deutschland GmbH hatten ihn angezeigt wegen angeblicher Verleumdung.

Der Staatsanwalt hat jedoch in einem „Beisatz“ dazu folgende Erklärung abgegeben:

Betrifft Sachverhaltsdarstellung des Rechtsanwaltes Christoph MICZEK vom 05.08.2015, ha. eingelangt am 10.08.2015, gegen Wolfgang SÜß wegen des Verdachtes der Verleumdung und anderer strafbarer Handlungen betreffend des öffentliche Behauptungen zum „Auftriebskraftwerk der Firmen Save The Planet AG und Rosch Innovations Deutschland GmbH – Einstellung des Verfahrens aus rechtlichen Gründen weil der Tatbestand der Verleumdung objektiv nicht verwirklicht wurde und es sich sonst allenfalls um nicht von Amts wegen zu verfolgende Privatanklagedelikte handelte.“

Das war also der nächste Schuss, der nach hinten losgegangen ist, liebe Freunde der Energie aus dem Nichts. Ich kann’s ja verstehen, dass ihr so reagiert, wenn ihr eure Felle davonschwimmen seht ... Jetzt habt ihr soviel Energie in euren Betrug investiert – und es kommt nichts dabei heraus. Ja, die Zeiten ändern sich. Heutzutage kann man nicht mehr so einfach Wunderfläschchen verkaufen wie seinerzeit im Wilden Westen ... und selbst die gutgläubigen Gaier sterben langsam aus ... die wissen, dass sie Gaunern auf den Leim gegangen sind und suchen nur noch nach einer Stragie, wie sie mit möglichst wenig Gesichtsverlust aus dieser Sache herauskommen.

Halten wir also für die Statistik fest:

01.08.2014

Herr Gerharz, Leiter der Rechtsabteilung der Safe the Planet AG, schrieb mir: „... hiermit nehmen wir Bezug auf Ihr gegenständliches Schreiben. Zunächst einmal möchten wir klarstellen, dass das fälschliche Bezichtigen einer Straftat (bei einem Betrug handelt es sich um eine Solche) einen eigenständigen Straftatbestand darstellt, ebenso die Nötigung, mit der Sie versuchen, uns zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen zu veranlassen. Da wir Ihr Schreiben als enthusiastische Überreaktion auffassen, nehmen wir für den Moment Abstand davon, dieses unsererseits zur Anzeige zu bringen. ...“

27.03.2015

Der nächste Einschüchterungsversuch – ich soll 10.000 Euro zahlen und diese Website einstellen. Fehlgeschlagen.

05.08.2015

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Linz wegen angeblicher Verleumdung (der genaue Wortlaut der Anzeige ist mir nicht bekannt). Der Staatsanwalt informiert mich darüber, dass er das Verfahren gegen mich eingestellt hat.

Kommt da noch mehr??

Nur zu, liebe Ratten zu Spich. Tut, was ihr nicht lassen könnt ... ich mache das auch!

 
 
 

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